Kondolenz
Trauer leben
Die Begegnung mit einem Menschen, der gerade einen Verlust erlitten hat, führt oft zu Verunsicherung und Sprachlosigkeit. Überflüssige Floskeln sind keine Hilfe. Ein Händedruck oder eine herzliche Umarmung erreichen den Trauernden mit Sicherheit. Falls Sie keine Gelegenheit haben, zur Beisetzung zu kommen, bleibt der persönliche, handgeschriebene Brief. Dieser sollte dem Empfänger das Gefühl vermitteln, dass er mit seinem Leid nicht alleine ist. Er kann Trost spenden und Verbundenheit zeigen. Lassen Sie die Angehörigen wissen, welche Bedeutung der Verstorbene in Ihrem Leben hatte, und dass auch Sie unter dem Verlust leiden.
Hier finden Sie unseren umfangreichen Kondolenzratgeber mit vielen Formulierungshilfen:
Erbrecht und Testament
Erben und Vererben
Für den Laien sind die Themen Erben und Vererben nicht immer direkt eindeutig. Wir möchten Ihnen hier einen kleinen Überblick vermitteln. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie in Rechtsfragen nicht beraten dürfen. Gerne empfehlen wir Ihnen Kontakte zu Notaren und Rechtsanwälten, die Sie professionell begleiten.
Die gesetzliche Erbfolge
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die gesetzliche Erbfolge. Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“, neben dem Ehepartner, Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.
Wann und wie soll ich ein Testament verfassen?
Wer beabsichtigt, seine Hinterlassenschaften später nach eigenen Wünschen zu verteilen, ist mit einem Testament oder einem Erbschaftsvertrag gut beraten.
Das Testament sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Ein notariell erstelltes Testament ist zwar mit Gebühren verbunden, kann sich aber zur Vermeidung von Unklarheiten, im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament, anbieten. Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie hierzu erste Informationen:

Organspende
Die Organspende kann Leben retten
Die Organspende ist ein umstrittenes Thema. Für viele bedeutet sie als lebensrettende Maßnahme eine Selbstverständlichkeit, während andere sie aus ethischen, religiösen oder anderen persönlichen Gründen ablehnen. Wenn Sie eine Organspende befürworten, können Sie mithilfe eines Organspendeausweises darüber verfügen, dass im Falle Ihres Todes Ihre Organe an lebensbedrohlich erkrankte Menschen gespendet werden dürfen. Sie können auch genau festlegen, welche Organe gespendet werden dürfen. Falls Sie eine Spende komplett ablehnen, können Sie das ebenfalls mitteilen.
Grundsätzlich sollte sich jeder Mensch damit bewusst und kritisch auseinandersetzen und seine eigene Entscheidung treffen, jedoch auch eine konträre Meinung akzeptieren. Sprechen Sie mit Ihrer Familie und Freundenüber das Thema.
Die Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hält weitere Informationen für Sie bereit. Hier können Sie sich auch einen Organspendeausweis downloaden:

Literaturtipps
Tröstende Worte
Häufig beginnt erst nach der Beisetzung die schwierige Phase. Jetzt muss der Alltag ohne den Verstorbenen bewältigt und neu gestaltet werden. Die Hilfe seitens der Mitmenschen hat auch ihre Grenzen. Literatur zu den Themen Abschied und Trauer kann in stillen Stunden trostreich sein.
Wir haben hier einige Buchtipps für Kinder und Erwachsene zusammengestellt:
Literatur für Erwachsene
Dem Leben neu vertrauen. Interviews mit Sterbenden.
Das erste Trauerjahr
Ohne dich. Hilfe für die Tage, an denen die Trauer besonders schmerzt
Literatur für Kinder
Der alte Bär muss Abschied nehmen
Und was kommt nach tausend?
Abschied von der kleinen Raupe
Kleiner Fuchs, großer Himmel
Witwen-/Witwerrente
Die Witwen-/Witwerrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die Sie beanspruchen können, wenn Sie als Versicherter mindestens fünf Jahre hierin eingezahlt haben. Voraussetzung ist außerdem, dass die Ehe zum Zeitpunkt des Todes einen rechtsgültigen Bestand hatte. Eingetragene Lebenspartnerschaften haben unter diesen speziellen Bedingungen ebenfalls einen Anspruch auf die staatliche Leistung.
Die nachfolgenden Dokumente werden hierfür benötigt:
Die Waisenrente
Für Kinder, die einen oder beide Elternteile verloren haben, gibt es ebenfalls eine staatliche finanzielle Unterstützung, die allerdings mit dem 27. Lebensjahr endet. Die Halbwaisenrente wird bei Verlust eines Elternteils in der Höhe von 10 % der Rente des Verstorbenen ausgezahlt. Beim Tod beider Elternteile steigt der Anteil auf 20 %. Voraussetzung für den Bezug der Halbwaisen- oder Waisenrente ist auch, dass der Verstorbene mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.
Für Fragen zu Rentenangelegenheiten sowie für eine persönliche Beratung stehen Ihnen die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung: