Erste Schritte

Ein Trauerfall tritt ein

Ein Trauerfall ist leider mit vielen Entscheidungen und organisatorischen Aufgaben verbunden, die oft auch kurzfristig anstehen. Wir sind sofort nach Ihrer Kontaktaufnahme für Sie da.

Welche Schritte müssen zuerst eingeleitet werden?

  • Verständigen Sie bitte im Sterbefall zu Hause zuerst Ihren Hausarzt oder die Vertretung. Falls diese nicht erreichbar sind, muss der ärztliche Notdienst unter Tel. 116 117 verständigt werden. Der Arzt stellt den Totenschein aus, der für die Überführung erforderlich ist. In Krankenhäusern, Heimen und Hospizen ruft das Personal den Arzt.
  • Bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes darf der Verstorbene laut Gesetzgeber in NRW zu Hause bleiben. Wir empfehlen Ihnen, die wenigen kostbaren Stunden sehr bewusst für den Abschied zu nutzen. Eine Erdbestattung muss gesetzlich vorgeschrieben innerhalb von zehn Tagen erfolgen, bei Feuerbestattungen kann sich diese Frist unter Umständen verlängern.
  • Benachrichtigen Sie uns bitte unter Tel. 02303-155 43


Wir sind für Sie da und empfangen Sie gerne in unseren freundlichen Räumlichkeiten. Wir helfen Ihnen bei der Planung und Durchführung der Bestattung und unterstützen Sie kompetent und einfühlsam bei allen persönlichen Fragen.

Erforderlliche Unterlagen

Was tun im Trauerfall?